Jede Änderung ist zuordenbar
Korrekturen, erneute Erkennungen und Freigaben werden mit Zeitpunkt, Person und geänderten Feldern protokolliert. Eingaben Ihrer Mandanten sind gekennzeichnet.
Mandantendaten enthalten Umsätze, Lieferanten, Personen und Zahlungsdaten. Für eine Software, die Vorgänge klärt und für DATEV vorbereitet, ist Datenschutz kein Zusatzthema – sondern die Voraussetzung, sie überhaupt einzusetzen.
Korrekturen, erneute Erkennungen und Freigaben werden mit Zeitpunkt, Person und geänderten Feldern protokolliert. Eingaben Ihrer Mandanten sind gekennzeichnet.
Zu jedem Ergebnis gehört der Grund und die Angabe, wie sicher die Erkennung war. Automatische Korrekturen werden ausgewiesen statt still im Datensatz zu verschwinden.
Rollen und Mandantenzuordnung steuern, wer welche Belege sieht. Angemeldet wird mit eigenen Zugangsdaten oder über DATEV – ohne Passwortweitergabe.
Kanzlei Hub bereitet vor und schlägt vor. Gebucht wird in DATEV, freigegeben von Ihrem Team. Eine Ausnahme bleibt eine dokumentierte Ausnahme.
Sie müssen die Software, mit der Sie Mandantendaten verarbeiten, selbst bewerten – gegenüber Berufsrecht, Mandanten und im Zweifel der Aufsicht. Dafür liefern wir Unterlagen statt Zusicherungen auf einer Website.
Fragen Sie das vor der Entscheidung ab. Das ist normal und richtig.
Diese Website kommt ohne Analysedienste, ohne Werbe-Cookies und ohne externe Schriftarten aus. Es werden keine Inhalte von fremden Servern nachgeladen. Nutzen Sie das Kontaktformular, verarbeiten wir nur, was Sie eintragen.
In der EU. Belege werden nicht in Drittstaaten übertragen und nicht zum Training fremder Modelle verwendet. Welche Modelle eingesetzt werden und wo sie betrieben werden, legen wir in der Dokumentation zur Auftragsverarbeitung offen.
Ja, nach Artikel 28 DSGVO, zusammen mit einer Übersicht der technischen und organisatorischen Maßnahmen – gern schon vor der Entscheidung.
Kanzlei Hub ist ein Prüf- und Übergabeschritt, kein Archiv: Die revisionssichere Aufbewahrung bleibt in DATEV. Aufbewahrungsdauer und Löschfristen legen wir im Vertrag fest.
Ja. Zu jedem Beleg gehört ein Protokoll: welche Prüfungen liefen, was erkannt wurde, was jemand geändert hat und wann. Auch Eingaben Ihrer Mandanten sind gekennzeichnet.
Der Zugang wird deaktiviert. Bereits protokollierte Änderungen bleiben der Person zugeordnet – das ist der Sinn eines Nachweises.
Sagen Sie uns, welche Nachweise Ihre Kanzlei für eine Entscheidung braucht. Wir stellen sie zusammen und beantworten offene Punkte im Gespräch.