Kanzlei Hub
Datenschutz & KI

Ihre Mandantendaten verlassen Europa nicht

Mandantendaten enthalten Umsätze, Lieferanten, Personen und Zahlungsdaten. Für eine Software, die Vorgänge klärt und für DATEV vorbereitet, ist Datenschutz kein Zusatzthema – sondern die Voraussetzung, sie überhaupt einzusetzen.

Verarbeitung

Alles bleibt im europäischen Rechtsraum

  • KI-Verarbeitung in der EU – keine Übertragung in Drittstaaten
  • Keine Weitergabe an Dritte zu eigenen Zwecken
  • Kein Training fremder Modelle mit Ihren Belegen
  • Verschlüsselte Übertragung und Zugriff nur nach Rolle
  • Zweckbindung – verarbeitet wird für Ihre Prüfung, nicht darüber hinaus
Grundsätze

Vier Punkte, an denen Sie uns messen können

Jede Änderung ist zuordenbar

Korrekturen, erneute Erkennungen und Freigaben werden mit Zeitpunkt, Person und geänderten Feldern protokolliert. Eingaben Ihrer Mandanten sind gekennzeichnet.

Jede Bewertung hat eine Begründung

Zu jedem Ergebnis gehört der Grund und die Angabe, wie sicher die Erkennung war. Automatische Korrekturen werden ausgewiesen statt still im Datensatz zu verschwinden.

Zugriff nur nach Zuständigkeit

Rollen und Mandantenzuordnung steuern, wer welche Belege sieht. Angemeldet wird mit eigenen Zugangsdaten oder über DATEV – ohne Passwortweitergabe.

Die Entscheidung bleibt bei Ihnen

Kanzlei Hub bereitet vor und schlägt vor. Gebucht wird in DATEV, freigegeben von Ihrem Team. Eine Ausnahme bleibt eine dokumentierte Ausnahme.

Unterlagen

Was Sie für Ihre eigene Prüfung bekommen

Sie müssen die Software, mit der Sie Mandantendaten verarbeiten, selbst bewerten – gegenüber Berufsrecht, Mandanten und im Zweifel der Aufsicht. Dafür liefern wir Unterlagen statt Zusicherungen auf einer Website.

Fragen Sie das vor der Entscheidung ab. Das ist normal und richtig.

Auftragsverarbeitung
Vertrag nach Artikel 28 DSGVO mit Zweck, Art und Umfang der Verarbeitung.
Technische Maßnahmen
Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Protokollierung, Trennung der Mandanten.
Dienstleister
Liste der Unterauftragsverarbeiter samt Orten der Verarbeitung.
KI-Verarbeitung
Eingesetzte Modelle, Betriebsorte und Umgang mit übermittelten Inhalten.
Löschung
Aufbewahrungsdauer und Vorgehen bei Vertragsende.
Diese Website

Auch hier keine unnötige Datenverarbeitung

Diese Website kommt ohne Analysedienste, ohne Werbe-Cookies und ohne externe Schriftarten aus. Es werden keine Inhalte von fremden Servern nachgeladen. Nutzen Sie das Kontaktformular, verarbeiten wir nur, was Sie eintragen.

Fragen & Antworten

Fragen zu Datenschutz und KI

Wo läuft die KI-Verarbeitung?

In der EU. Belege werden nicht in Drittstaaten übertragen und nicht zum Training fremder Modelle verwendet. Welche Modelle eingesetzt werden und wo sie betrieben werden, legen wir in der Dokumentation zur Auftragsverarbeitung offen.

Erhalten wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Ja, nach Artikel 28 DSGVO, zusammen mit einer Übersicht der technischen und organisatorischen Maßnahmen – gern schon vor der Entscheidung.

Wie lange bleiben Belege in Kanzlei Hub?

Kanzlei Hub ist ein Prüf- und Übergabeschritt, kein Archiv: Die revisionssichere Aufbewahrung bleibt in DATEV. Aufbewahrungsdauer und Löschfristen legen wir im Vertrag fest.

Können wir nachweisen, wie ein Beleg bewertet wurde?

Ja. Zu jedem Beleg gehört ein Protokoll: welche Prüfungen liefen, was erkannt wurde, was jemand geändert hat und wann. Auch Eingaben Ihrer Mandanten sind gekennzeichnet.

Was passiert, wenn jemand die Kanzlei verlässt?

Der Zugang wird deaktiviert. Bereits protokollierte Änderungen bleiben der Person zugeordnet – das ist der Sinn eines Nachweises.

Nächster Schritt

Unterlagen vorab prüfen

Sagen Sie uns, welche Nachweise Ihre Kanzlei für eine Entscheidung braucht. Wir stellen sie zusammen und beantworten offene Punkte im Gespräch.